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Brandschutzhelferschulungen
nach DGUV Information 205-023
Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. In unserer Schulung nach DGUV Information 205-023 vermitteln wir sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fähigkeiten:
• Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
• Verhalten im Brandfall
• Handhabung und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
• Praktische Löschübungen mit verschiedenen Löschmitteln
Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden dazu zu befähigen, im Notfall besonnen zu handeln, Evakuierungen zu unterstützen und Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen – und das mit einem klaren Verständnis für die Gefahren und Abläufe.
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