
Brandschutzhelferschulungen
nach DGUV Information 205-023
Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. In unserer Praxisnahen Schulung nach DGUV Information 205-023 vermitteln wir sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fähigkeiten:
• Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
• Verhalten im Brandfall
• Handhabung und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
• Praktische Löschübungen mit verschiedenen Löschmitteln
Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden dazu zu befähigen, im Notfall besonnen zu handeln, Evakuierungen zu unterstützen und Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen – und das mit einem klaren Verständnis für die Gefahren und Abläufe.
Wir kommen zu Ihnen:
Wir führen Brandschutzhelfer-Ausbildungen direkt in Ihrem Unternehmen durch - unter anderem in Mannheim, Heidelberg, Wiesloch, Walldorf, Ludwigshafen am Rhein, Speyer und Karlsruhe sowie dem Rhein-Neckar-Kreis und der umliegenden Regionen