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Lehrgang

Brandschutzhelferschulungen
nach DGUV Information 205-023

Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. In unserer Schulung nach DGUV Information 205-023 vermitteln wir sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fähigkeiten:

    •    Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes

    •    Verhalten im Brandfall

    •    Handhabung und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen

    •    Praktische Löschübungen mit verschiedenen Löschmitteln

 

Ziel ist es, Ihre Mitarbeitenden dazu zu befähigen, im Notfall besonnen zu handeln, Evakuierungen zu unterstützen und Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen – und das mit einem klaren Verständnis für die Gefahren und Abläufe.

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